Am 8. März finden in Bayern die Kommunalwahlen statt. Alle sechs Jahre sind die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, Bürgermeister, Landräte sowie Kreis- und Gemeinderäte zu wählen.
Oft diskutiert wird in unserer Gesellschaft die Herabsetzung des Mindestalters für das Wahlrecht, das in unserer Verfassung ab dem 18. Lebensjahr verankert ist.
Um auch Jugendlichen, die die Volljährigkeit noch nicht erreicht haben, eine Stimme zu geben, führt der Kreisjugendring, den Kommunalwahlen vorgezogen, die sogenannte U18-Wahl an Bildungseinrichtungen im Landkreis durch.
So auch an unserer Schule am 24. Februar. Nach einer kurzen Einführung durch Mitarbeiterinnen des Kreisjugendrings durften die Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen ihre Stimme für Bürgermeister und Landrat in freier und geheimer Abstimmung in den dafür mitgebrachten Wahlkabinen abgeben. Auch eine Wahlurne hatte das engagierte Team bereitgestellt, das die Jugendlichen schließlich aktiv an der Auszählung der Stimmen beteiligte.
Wir bedanken uns recht herzlich für das Engagement.